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Produkt zum Begriff Arbeitnehmer:


  • RNK Arbeitsvertrag 502 gewerbl. + kaufm. Arbeitnehmer
    RNK Arbeitsvertrag 502 gewerbl. + kaufm. Arbeitnehmer

    Arbeitsvertrag RNK 502 gewerbl. + kaufm. Arbeitnehmer

    Preis: 63.43 € | Versand*: 5.99 €
  • Arbeitsvertrag A4 2x2Bl. SD f. gewerbliche Arbeitnehmer
    Arbeitsvertrag A4 2x2Bl. SD f. gewerbliche Arbeitnehmer

    Arbeitsvertrag A4 2x2Bl. SD f. gewerbliche Arbeitnehmer VE = 1 Packung 10 Stück

    Preis: 26.24 € | Versand*: 6.84 €
  • RNK Arbeitsvertrag A4 10ST 502/10 gewerb. + kaufm. Arbeitnehmer
    RNK Arbeitsvertrag A4 10ST 502/10 gewerb. + kaufm. Arbeitnehmer

    Arbeitsvertrag A4 10ST RNK 502/10 gewerb. + kaufm. Arbeitnehmer

    Preis: 13.38 € | Versand*: 5.99 €
  • RNK Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer A4 VE=10 Stück
    RNK Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer A4 VE=10 Stück

    Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer, DIN A4 Ausführung Papier: 80 g/qm, Naturpapier Verwendung für Beschriftungsart: Kugelschreiber, Bleistift, Füllfederhalter, Schreibmaschine 2-seitig Papierformat: DIN A4 Größe (B x H): 210 x 297 mm Anzahl der Blätter: 10 Blatt

    Preis: 19.47 € | Versand*: 6.84 €
  • Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer im Bezug auf Arbeitszeit, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz?

    Arbeitnehmer haben das Recht auf eine festgelegte Arbeitszeit, die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist. Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Urlaub. Arbeitnehmer sind vor ungerechtfertigter Kündigung geschützt und haben das Recht auf eine angemessene Kündigungsfrist.

  • Was sind die grundlegenden Rechte, die Arbeitnehmer in Bezug auf Arbeitszeit, Urlaub und Entgelt haben?

    Arbeitnehmer haben das Recht auf eine angemessene Arbeitszeit, die gesetzlich festgelegt ist und Überstundenregelungen beinhaltet. Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der je nach Land und Unternehmen variieren kann. Arbeitnehmer haben das Recht auf gerechte Bezahlung gemäß Tarifverträgen oder gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen.

  • Wer zahlt Lohnsteuer Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

    Wer zahlt Lohnsteuer Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Die Lohnsteuer wird sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gezahlt. Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab und überweist sie an das Finanzamt. Der Arbeitnehmer trägt somit letztendlich die Steuerlast, da sein Nettogehalt durch die Lohnsteuerzahlung reduziert wird. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommen des Arbeitnehmers und wird anhand des Steuerklassenverfahrens berechnet. In Deutschland ist die Lohnsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates und dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben.

  • Hat Arbeitnehmer Anrecht auf schriftliche Lohnabrechnung?

    Hat Arbeitnehmer Anrecht auf schriftliche Lohnabrechnung? Ja, Arbeitnehmer haben in der Regel das Recht auf eine schriftliche Lohnabrechnung gemäß § 108 Gewerbeordnung. Diese Abrechnung muss alle relevanten Informationen enthalten, wie z.B. den Bruttolohn, Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sowie eventuelle Zusatzleistungen. Die Lohnabrechnung dient als Nachweis für die erbrachte Arbeitsleistung und ist wichtig für die Transparenz und Fairness im Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass sie regelmäßig und korrekt ihre Lohnabrechnungen erhalten, um mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten rechtzeitig zu erkennen und zu klären.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitnehmer:


  • Avery Zweckform Arbeitsvertrag A4 für gewerbl. Arbeitnehmer 2-seitig
    Avery Zweckform Arbeitsvertrag A4 für gewerbl. Arbeitnehmer 2-seitig

    Mit einem Arbeitsvertrag von Avery Zweckform gehen Sie auf Nummer sicher bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern Der Arbeitsvertrag ist speziell auf gewerbliche Arbeitnehmer zugeschnitten Neben einem festen gleichbleibendem Monatsgehalt sind im Arbeitsvertrag auch die Tätigkeiten klar geregelt sowie Arbeitszeit, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Probezeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch Mit dem Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer haben Sie eine rechtlich geprüfte Vorlage zur Hand, die regelmäßig an die Änderungen im Arbeitsrecht angepasst wird.

    Preis: 6.74 € | Versand*: 0.00 €
  • Zweckform 2877 Arbeitsvertrag, für gewerbliche Arbeitnehmer, A4, 3-seitig, selbstdurchschreibend
    Zweckform 2877 Arbeitsvertrag, für gewerbliche Arbeitnehmer, A4, 3-seitig, selbstdurchschreibend

    Der Arbeitsvertrag 2877 von AVERY ZWECKFORM im DIN A4 Format ist speziell auf gewerbliche Arbeitnehmer zugeschnitten. Neben einem festen gleichbleibendem Monatsgehalt sind im Arbeitsvertrag auch die Tätigkeiten klar geregelt sowie Arbeitszeit, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Probezeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch. Der 3-seitige Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer von Avery Zweckform ist eine zuverlässige, bewährte Grundlage bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern und wird regelmäßig von Rechtsexperten auf Änderungen im Arbeitsrecht geprüft und angepasst.

    Preis: 3.14 € | Versand*: 9.50 €
  • Arbeitsrecht
    Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht , Das Individualarbeitsrecht. Mit Tipps und Hinweisen für Betriebs- und Personalräte Vorteile auf einen Blick: Komplett in einem Band: Kommentierung zu den wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts Praxistipps für Betriebs- und Personalräte mit Hinweisen zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten Klar und gut verständlich erläutern die fachlich versierten Autorinnen und Autoren die wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts - kompakt in einem Band. Die Kommentierungen haben stets die Arbeitnehmerposition und die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten im Blick, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Praxistipps für Betriebsräte und Personalräte und Hinweise auf deren Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sind im Text optisch hervorgehoben. Gesetze und Rechtsprechung sind auf dem Stand Mai 2024. Neben den aktuellen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Nachweisgesetzes (NachwG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und weiteren gesetzlichen Neuerungen enthält der Kommentar eine Neukommentierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Auszug der kommentierten Gesetze Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Herausgeber: Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting mit den Schwerpunkten Datenschutz, Kollektives Arbeitsrecht, Internetrecht und Technologieberatung. Autorinnen und Autoren: Sabrina Burkart, Rechtsanwältin, Hannover | Erika Fischer, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Dr. Bettina Graue, Professorin der Hochschule Bremen für Recht in der Sozialen Arbeit | Dr. Eva Kocher, Professorin für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder | Thomas Lakies, Richter am ArbG Berlin | Astrid Paki, Vorsitzende Richterin am Hess. LAG a. D., Frankfurt am Main | Dr. Ralf Pieper, Professor für Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal | Claudia Schertel, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Heike Schneppendahl, Rechtsanwältin, Bochum | Carsten Schuld, Rechtsanwalt, IG Metall-Bezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf | Regina Steiner, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Peter Voigt, Rechtsanwalt, Justiziar der IGBCE, Hannover | Dr. Reingard Zimmer, Professorin für deutsches, europäisches und internationales , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 94.00 € | Versand*: 0 €
  • Antragslexikon Arbeitsrecht
    Antragslexikon Arbeitsrecht

    Antragslexikon Arbeitsrecht , Zum Werk Das Werk bietet eine einzigartige lexikalische Darstellung der Antragsformulierung im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Das arbeitsrechtliche Antragslexikon ermöglicht der Leserschaft das rasche Auffinden und Formulieren des im konkreten Fall zulässigen Verfahrensantrages. In Form einer alphabetischen Auflistung werden zu sämtlichen praxisrelevanten Schlagworten (von A wie Abfindung bis Z wie Zwischenfeststellungsklage) die passenden Anträge für das Urteils- und Beschlussverfahren vorgestellt und mit kurzen rechtlichen Anmerkungen sowie vor allem Belegen aus der einschlägigen Rechtsprechung untermauert. Auch Negativbeispiele sind zur Verdeutlichung unzulässiger oder zumindest zweifelhafter Formulierungen aufgenommen. Das Werk konzentriert sich ganz auf Fragen der Antragstellung, um effizient und zielgerichtet erfolgreich Beschlüsse und Urteile herbeizuführen. Die Darstellung gliedert sich in vier große Kapitel zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie zu Rechtsmitteln und Zwangsvollstreckung, denen jeweils eine knappe Einführung in die Grundlagen der Antragstellung (Leistungsanträge, Feststellungsanträge, einstweiliger Rechtsschutz etc.) vorangestellt ist. Es folgen jeweils die ausführlichen lexikalischen Teile, die insgesamt mehrere hundert Stichworte enthalten. Vorteile auf einen Blick alle Anträge im Arbeitsrecht von A-Z lexikalische Darstellung zur schnellen Orientierung streng an den Vorgaben der Rechtsprechung orientiert Zur Neuauflage Mit der 4. Auflage bringt das bewährte Team das Lexikon auf den Stand Frühjahr 2024. Neue Themen, neue Stichwörter und neue Entscheidungen zu so vielfältigen Themen wie Corona, Digitalisierung oder Homeoffice erweitern und vertiefen den umfangreichen Fundus. Zielgruppe Für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich in arbeitsrechtlichen Verfahren tätig sind. Auch Richterinnen und Richter und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nutzen das Lexikon mit Gewinn. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 79.00 € | Versand*: 0 €
  • Wer muss Arbeitnehmer zur Sozialversicherung anmelden?

    Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zur Sozialversicherung anzumelden. Dies dient dazu, dass Arbeitnehmer im Falle von Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit abgesichert sind. Die Anmeldung zur Sozialversicherung muss bei der zuständigen Krankenkasse erfolgen. Dabei müssen alle relevanten Daten der Arbeitnehmer, wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Beschäftigungsart, angegeben werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dann vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen.

  • Wann gilt ein Tarifvertrag für einen Arbeitnehmer?

    Ein Tarifvertrag gilt für einen Arbeitnehmer, wenn sein Arbeitgeber Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Der Arbeitnehmer muss zudem in einem Betrieb arbeiten, der dem Geltungsbereich des Tarifvertrags unterliegt. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Arbeitgeber an Tarifverträge gebunden sind, da sie freiwillig sind. Wenn ein Arbeitnehmer jedoch von einem Tarifvertrag erfasst wird, gelten die darin festgelegten Regelungen verbindlich für ihn.

  • Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnabrechnung?

    Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnabrechnung? Ja, gemäß § 108 Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine schriftliche Lohnabrechnung. Diese muss alle relevanten Informationen enthalten, wie z.B. den Bruttolohn, Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sowie den Nettolohn. Die Lohnabrechnung dient als Nachweis für die erbrachte Arbeitsleistung und ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine Bezüge zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erstellung einer Lohnabrechnung kann rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben.

  • Wer muss den Arbeitnehmer zur Sozialversicherung melden?

    Wer muss den Arbeitnehmer zur Sozialversicherung melden? Die Anmeldung zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden. Dabei müssen alle relevanten Daten des Arbeitnehmers, wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Sozialversicherungsnummer, übermittelt werden. Die Krankenkasse prüft die Angaben und nimmt den Arbeitnehmer in das Sozialversicherungssystem auf. Es ist wichtig, dass diese Anmeldung zeitnah und korrekt erfolgt, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer alle Leistungen der Sozialversicherung in Anspruch nehmen kann.

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